Webanalyse / Datenerfassung

Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung möchte ihre Website fortlaufend verbessern. Dazu wird um Ihre Einwilligung in die statistische Erfassung von Nutzungsinformationen gebeten. Die Einwilligung kann jederzeit widerrufen werden.

Welcher Dienst wird eingesetzt?

Matomo

Zu welchem Zweck wird der Dienst eingesetzt?

Erfassung von Kennzahlen zur Webanalyse, um das Angebot zu verbessern.

Welche Daten werden erfasst?

IP-Adresse (wird umgehend anonymisiert),
Gerätetyp, Gerätemarke, Gerätemodell,
Betriebssystem-Version,
Browser/Browser-Engines und Browser-Plugins,
aufgerufene URLs,
die Website, von der auf die aufgerufene Seite gelangt wurde (Referrer-Site),
Verweildauer,
heruntergeladene PDFs,
eingegebene Suchbegriffe.

Die IP-Adresse wird nicht vollständig gespeichert, die letzten beiden Oktette werden zum frühestmöglichen Zeitpunkt weggelassen/verfremdet (Beispiel: 181.153.xxx.xxx).

Es werden keine Cookies auf dem Endgerät gespeichert. Wird eine Einwilligung für die Datenerfassung nicht erteilt, erfolgt ein Opt-Out-Cookie auf dem Endgerät, welcher dafür sorgt, dass keine Daten erfasst werden.

Wie lange werden die Daten gespeichert?

Die anonymisierte IP-Adresse wird für 90 Tage gespeichert und danach gelöscht.

Auf welcher Rechtsgrundlage werden die Daten erfasst?

Die Rechtsgrundlage für die Erfassung der Daten ist die Einwilligung der Nutzenden nach Art. 6 Abs. 1 lit. a der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Die Einwilligung kann auf der Datenschutzseite jederzeit widerrufen werden. Die Rechtmäßigkeit der bis zum Widerruf erfolgten Datenverarbeitung bleibt davon unberührt.

Wo werden die Daten verarbeitet?

Matomo wird lokal auf den Servern des technischen Dienstleisters in Deutschland betrieben (Auftragsverarbeiter).

Weitere Informationen:

Weitere Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten finden sich in den Datenschutzhinweisen.

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Bundesweite Initiative zur Prävention des sexuellen Kindesmissbrauchs

Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Internetseite www.multiplikatoren.trau-dich.de.

Barrierefreiheit dieser Internetseite

Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) ist bemüht, die Internetseite www.multiplikatoren.trau-dich.de barrierefrei zugänglich zu machen. Rechtsgrundlage sind das Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) und die Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) in ihrer jeweils gültigen Fassung. 

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit (Stand: 20. Januar 2022) gilt für die aktuell im Internet erreichbare Version dieser Website (www.multiplikatoren.trau-dich.de).

Alle für die Prüfung ausgewählten Seiten wurden in einem Selbsttest als BITV-konform bewertet nach dem aktuell gültigen BITV-Testverfahren. PDF-Dateien wurden bei der Prüfung nicht berücksichtigt.

Die getesteten Seiten sind:

Der BITV-Test basiert auf der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung (BITV) 2.0, die am 25. Mai 2019 in Kraft getreten ist und die Vorgaben der Richtlinie (EU) 2016/2102 über die Barrierefreiheit von Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen umsetzt.

Eine Webseite gilt als BITV-konform, wenn sie alle Anforderungen der BITV 2.0 erfüllt.

Diese Erklärung wurde am 20. Januar 2022 erstellt

Gebärdensprache

Informationen in Deutscher Gebärdensprache zum Inhalt und zur Navigation von www.multiplikatoren.trau-dich.de finden Sie unter dem Menüpunkt „Gebärdensprache“.

Leichte Sprache

Texte in leicht verständlicher Sprache finden Sie unter dem Menüpunkt „Leichte Sprache“.

Feedback und Kontakt

Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten von www.multiplikatoren.trau-dich.de aufgefallen? Oder haben Sie Fragen zum Thema Barrierefreiheit? Dann können Sie sich gerne bei uns melden. Bitte benutzen Sie dafür das vorgesehene Feedback-Formular

Sie können uns auch per Post oder telefonisch kontaktieren: 

Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung
Maarweg 149-161
50825 Köln

Telefon: +49 221 8992-0

Fax: +49 221 8992-300

Schlichtungsverfahren

Beim Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen gibt es eine Schlichtungsstelle gemäß § 16 BGG. Die Schlichtungsstelle hat die Aufgabe, Konflikte zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Bundes zu lösen.

Sie können die Schlichtungsstelle einschalten, wenn Sie mit den Antworten aus der oben genannten Kontaktmöglichkeit nicht zufrieden sind. Dabei geht es nicht darum, Gewinner oder Verlierer zu finden. Vielmehr ist es das Ziel, mit Hilfe der Schlichtungsstelle gemeinsam und außergerichtlich eine Lösung für ein Problem zu finden.

Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Sie brauchen auch keinen Rechtsbeistand.

Auf der Internetseite der Schlichtungsstelle finden Sie alle Informationen zum Schlichtungsverfahren. Dort können Sie nachlesen, wie ein Schlichtungsverfahren abläuft und wie Sie den Antrag auf Schlichtung stellen. Sie können den Antrag auch in Leichter Sprache oder in Deutscher Gebärdensprache stellen. 

Sie erreichen die Schlichtungsstelle unter folgender Adresse:

Schlichtungsstelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz
bei dem Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen 
Mauerstraße 53 
10117 Berlin

Telefon: +49 (0)30 18 527-2805
Fax: +49 (0)30 18 527-2901
E-Mail: info(at)schlichtungsstelle-bgg.de
Internet: www.schlichtungsstelle-bgg.de